„Informationen ohne Haltbarkeitsdatum“
Interview nach Jahren ohne entsprechenden Hinweis wieder aufgewärmt
In einer Jugendzeitschrift erscheint ein Beitrag unter der Überschrift „Meine Schulzeit war wie Knast! – Der ´Fack ju Göthe´-Star packt aus!“ Thema ist die Schulzeit des Schauspielers Elyas M´Barek. Der Bericht geht in Text und Bild auf den aktuellen Film „Fack ju Göthe 2“ ein, in dem der Darsteller die Hauptrolle als Lehrer an einer Gesamtschule spielt. In der Titel-Story im Innern der Zeitschrift werden zahlreiche Interview-Äußerungen des Darstellers zum Thema Schule veröffentlicht, die dieser gegenüber der Zeitschrift geäußert haben soll. Dort heißt es: „…Damit kennt sich Elyas bestens aus – denn er selbst war als Schüler das Gegenteil von Streber! ´Ich habe geschwänzt, kaum gelernt und war frech zu Lehrern und Schülern, so Elyas. Statt zu pauken, war der Halbtunesier mit seinen Skater-Freunden unterwegs. Zu viel für seine Eltern! Sie fällten eine Entscheidung: ´Mit 13 steckten sie mich in ein erzkatholisches Internat in Niederbayern´. Anfangs fand Elyas die Idee super: ´Ich dachte, dort wäre es wie im Schullandheim. In Wirklichkeit war es wie im Knast!´ Anstatt Spaß gab es richtig Druck. Ich musste dreimal am Tag lernen – sogar vor der Schule´. Doch das Schlimmste für ihn: Es gab nicht mal Mädchen. ´Mit 15 habe ich meine Eltern dann angebettelt, dass ich nach Hause darf´. Wo es aber nicht besser wurde: ´Jetzt hatte ich erst recht kein Bock mehr auf Schule.´ Doch irgendwann kriegt der heutige Schauspieler die Kurve – und packt sein Abi mit einem Supernotendurchschnitt von 2.2!“ Elyas M´Barek ist in diesem Fall – anwaltlich vertreten – der Beschwerdeführer. Er kritisiert, dass die Zeitschrift ein Interview aufgewärmt hat, das er ihr vor Jahren gegeben habe. Auf diesen Umstand weise die Redaktion bei der Zweitverwertung nicht hin. Der Leser werde auch dadurch in die Irre geführt, dass die Redaktion behaupte, er habe jetzt „ausgepackt“. Weiterhin habe er die Äußerung „Schule war wie Knast“ nur auf das niederbayerische Internat bezogen. Die Redaktion erwecke jedoch den Eindruck, er habe die gesamte Schulzeit gemeint. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift hält die Verfahrensweise der Redaktion für vertretbar. Bei dem seinerzeitigen Interview, um das der Beschwerdeführer aus PR-Gründen die Zeitschrift selbst gebeten habe, handele sich um biografische Informationen ohne „Haltbarkeitsdatum“. Die Zweitauswertung eines Interviews sei nicht zu beanstanden. Es habe keine Vereinbarung mit dem Beschwerdeführer gegeben, die Zitate nur einmal zu verwenden.