Ein Sex-Spielzeug sehr positiv beschrieben
Grenze zur Schleichwerbung wurde deutlich überschritten
Ein Livestyle-Magazin berichtet unter der Überschrift „Arcwave Ion: dieses Sextoy für Männer beschert einen so intensiven Orgasmus wie der einer Frau“ über ein neues Sexspielzeug. Das Produkt wird im Beitrag sehr positiv beschrieben. Ein Leser des Blattes moniert, es handele sich hier um eine plumpe Schleichwerbung, ohne dass der Artikel als Werbung gekennzeichnet wäre. Die Autorin schwärme von einem Sextoy, ohne dafür plausible Gründe zu liefern. Der Chefredakteur – hier Editor in Chief genannt – widerspricht der Beschwerde. Es gehe hier nicht um Werbung. Vielmehr sei der kritisierte Beitrag rein redaktionell. Der angegebene Link zum Laden sei ein Service für die Leser.