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Falschbehauptung über angebliches Gasheizungs-Verbot

„Förderungen für Energieberatung gestoppt – für viele quasi ein Gasheizungs-Verbot ab 2024“: Unter dieser Überschrift berichtet eine Tageszeitung online über das Ende der Förderung von Energieberatungen. Eine solche Beratung sei ab 2024 Pflicht, um eine Gasheizung einbauen zu dürfen. Ohne Zuschüsse würden viele Hausbesitzer keine Energieberatung durchführen und lieber ganz auf den Heizungstausch verzichten. „Kommt das vielen Betroffenen so einem faktischen Verbot der Gasheizung gleich?“, fragt die Zeitung. Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung die Wahrhaftigkeit und die Sorgfaltspflicht verletzt, soweit von einem Gasheizungsverbot die Rede sei. Zwar sei eine Energieberatung vor Einbau einer neuen Gasheizung Pflicht. Aber es gebe kein Verbot bestehender Gasheizungen, abgesehen von bestimmten älteren Anlagen. Auch der Einbau neuer Gasheizungen sei nicht verboten, solange vorher eine Energieberatung stattgefunden habe. Diese Beratung sei uneingeschränkt möglich und werde nur nicht gefördert. Der Artikel sei geeignet, Heizungseigentümer zu verunsichern und in die Irre zu führen. Er füge sich ein in eine Serie von Falschinformationen der Redaktion über das „Heizungsgesetz“, die auch der Presserat bereits mehrfach bemängelt habe. Die Zeitung erwidert, dass die Leserinnen und Leser im Text detailliert und transparent informiert würden.