In einer Kneipe das Westerwald-Lied gegrölt
Video einer Augenzeugin bringt Junge Union-Mitglieder in Erklärungsnot
Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Mitglieder der Jungen Union singen Wehrmachtslied“. Im Bericht geht es darum, dass ein von einer Augenzeugin aufgenommenes Video die Junge Union (JU) in Erklärungsnot bringe. Mehrere JU-Mitglieder aus Hessen seien am 9. November beim Singen des Westerwald-Liedes in einer Berliner Kneipe gefilmt worden. Das Video ist in den online veröffentlichten Beitrag eingebettet. Ein Leser des Magazins sieht mit der Veröffentlichung presseethische Grundsätze verletzt. Zum einen werde durch die Überschrift suggeriert, das Westerwaldlied sei von den Personen im Zusammenhang mit dem Gedenken an den Jahrestag der Reichspogromnacht gesungen worden. Dass sich der Vorfall am 9. November abgespielt habe und in keinem Zusammenhang mit dem Gedenken an die Pogromnacht stehe, werde von der Redaktion ignoriert. Der Beschwerdeführer hält einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) für besonders gravierend. Durch die Veröffentlichung von nicht genehmigtem und auch später nicht autorisiertem Videomaterial werde das Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt. Auf die Beschwerde antwortet das Justiziariat des Verlages. Die meisten Veröffentlichungen erfolgten ohne Einwilligung der betroffenen Personen. Dafür sei der Rechtsgedanke des Paragrafen 23, Absatz 1, Nr. 1 KUG (Kunst-Urhebergesetz) da. Dieser schütze auch Veröffentlichungen, die die Betroffenen lieber nicht sehen würden. Bei zeitgeschichtlicher Relevanz dürfe auch gegen den Willen der Betroffenen berichtet werden. Diese Relevanz sei in diesem Fall gegeben, selbst wenn die JU-Mitglieder in der Kneipe einen Geburtstag gefeiert hätten. Auch an dem Verhalten von Nachwuchspolitikern bestehe ein berechtigtes öffentliches Interesse.