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Redaktion hat es nur gut gemeint

Todesanzeige mit Spendenaufruf im Bericht über getötetes Kind

„Mikkas (9) Eltern bitten um Spenden für UNICEF“ titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Es geht um einen Jungen, der bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen war. Abgebildet wird in diesem Zusammenhang die Todesanzeige für das Kind. Die Redaktion greift die in der Anzeige enthaltene Bitte der Eltern um eine Spende für die Kinderorganisation der Vereinten Nationen auf und berichtet darüber. Die Zeitung berichtet außerdem, dass man auf einem bestimmten Portal eine virtuelle Gedenkkerze für das Kind anzünden und eine persönliche Widmung hinterlassen könne. Am Ende des Artikels wird das Unfallgeschehen, das dem kleinen Jungen zum Verhängnis wurde, ausführlich geschildert. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des getöteten Kindes und der Hinterbliebenen. Der Artikel sei unangemessen sensationell. Die Eltern des Kindes dürften eine solche Berichterstattung über den Tod ihres Sohnes bzw. über die Todesanzeige kaum gewollt haben. Aus einem Spendenaufruf in einer Todesanzeige einen Artikel zu machen, sei als journalistische Praxis äußerst grenzwertig. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet von einer gründlichen Überprüfung des Vorgangs innerhalb der Redaktion. Dabei habe man festgestellt, dass die Veröffentlichung der Traueranzeige mit dem Bild des verstorbenen Kindes nicht gerechtfertigt gewesen sei. Die Anzeige sei sofort aus dem Artikel entfernt worden. Der Chefredakteur bittet den Presserat, zu berücksichtigen, dass man es mit dem Artikel eigentlich nur gut gemeint habe. Man habe im Sinne der Eltern auf den Spendenaufruf hinweisen wollen. Er weist darauf hin, dass es in diesem Fall weder von den Eltern des Kindes noch von anderen Lesern negative Reaktionen auf die Veröffentlichung gegeben habe. Abschließend versichert der Chefredakteur, dass er den Vorfall sehr bedauere. Dies vor allem deshalb, weil sich die Redaktion seit jeher besonders konsequent an die ethischen Maßstäbe der journalistischen Berichterstattung halte.