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Kein Verstoß gegen presseethische Grundsätze

Verleger dokumentiert in der Zeitung sein unternehmerisches Leben

Die „Berliner Zeitung“ veröffentlicht online unter der Überschrift „Holger Friedrich: In eigener Sache“ eine Stellungnahme des Verlegers. In jüngster Zeit hätten den Verlag umfangreiche Fragebögen mehrerer Redaktionen zu ihren professionellen Unternehmungen, zu ihren Biografien und ihrem persönlichen Umfeld erreicht, so der Verleger. Im Folgenden wolle er die Fragen einer Sonntagszeitung und seine Antworten darauf zuerst für die Leserinnen und Leser der „Berliner Zeitung“ dokumentieren. Die Fragen der Journalisten habe er im Original unverändert übernommen. Es folgen die ungekürzten Fragen und Antworten. Ein Leser stellt fest, der Geschäftsführer und Gesellschafter der Berliner Verlag GmbH sei mit der ungekürzten Veröffentlichung der Fragen der Redaktion sowie seiner Antworten darauf der Veröffentlichung der Recherchen durch die Konkurrenz zuvorgekommen. Der Beschwerdeführer bittet um Prüfung, ob damit gegen die Präambel, sowie die Ziffern 6 und 7 des Pressekodex verstoßen worden sei. Der Geschäftsführer des Verlages, antwortet auf die Beschwerde mit dem Hinweis, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sei man der Auffassung, dass die Veröffentlichung der Fragen und die damit einhergehende Beantwortung nicht gegen presseethisch Grundsätze verstoße. Der Verleger vertritt die Ansicht, die Veröffentlichung habe weder das Ansehen der Presse beschädigt noch die Freiheit der Presse eingeschränkt. Die Leserschaft sei darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass es sich um eine Veröffentlichung unter der Rubrik „In eigener Sache“ gehandelt habe. Die Herkunft der Fragen sei dokumentiert worden.