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Herkunft eines Ladendiebs genannt

Chefredakteur: Eine Linie von Transparenz und Offenheit

Ein Ladendieb wird auf frischer Tat ertappt. Ein aufmerksamer Detektiv hat ihn beobachtet, verfolgt, gefasst und der Polizei übergeben. Die örtliche Zeitung berichtet. Über den Täter schreibt die Redaktion: „Der Asylbewerber aus Albanien….“. Eine Leserin der Zeitung sieht Ziffer 12 des Pressekodex verletzt. Für die Erwähnung der Nationalität des Mannes bestehe kein Sachbezug. Der Herausgeber und Chefredakteur weist den Vorwurf zurück. Die Zahl der Diebstahlsdelikte im Zentrum des Verlagsortes habe massiv zugenommen. Allein auf das Konto von Flüchtlingen gingen 550 zusätzliche polizeirelevante Vorfälle. Im Wesentlichen drehe sich immer alles um zwei Delikte: Diebstähle und Autoaufbrüche. Stadtverwaltung und Polizei hätten deshalb angesichts stark gestiegener Zahlen verschiedener Delikte im Umfeld von Aufnahmeeinrichtungen die Initiative ergriffen. Der Zeitung gegenüber und im Rahmen einer Bürgerversammlung sei eine Linie der Transparenz und der Offenheit verkündet worden. Diese Linie zeige sich bereits in den Pressemitteilungen beider Institutionen. Auch im vorliegenden Fall habe die Polizei berichtet, dass es sich bei dem gefassten Ladendieb um einen Asylbewerber aus Albanien handele. Das Thema „Öffentliche Sicherheit“ werde in der Stadt angesichts von mittlerweile 5000 Flüchtlingen massiv diskutiert. Um Gerüchten und Falschmeldungen und dem Vorwurf der bewussten Nachrichtenunterdrückung entgegen zu wirken, könne die Zeitung in derart gelagerten Fällen nicht auf die Nennung von Hintergründen verzichten. Jeder Bürger habe per Internet Zugriff auf die Originalmeldungen der Sicherheitsbehörden. Es sei im Interesse der Wahrung des Ansehens der Zeitung zumindest zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, bei Straftaten mit gewalttätigem Einschlag im Bereich der Stadt auf einen etwa bestehenden Flüchtlingshintergrund hinzuweisen. Die Nennung des Täterhintergrundes sei nicht als Diskriminierung zu werten, sondern als notwendiger Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage.