Nationalität eines Verdächtigen genannt
Herkunftshinweis kann zu diskriminierender Verallgemeinerung führen
Eine Regionalzeitung berichtet online unter der Überschrift „36-jährige aus (…) erliegt nach Messerattacke Verletzungen“ über eine Gewalttat. Sie teilt mit, der Ehemann der Frau, ein 36-jähriger Syrer, sei wegen des Tatverdachts festgenommen worden. Ein Leser der Zeitung vertritt die Auffassung, dass die Nennung der Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen nicht durch ein begründetes öffentliches Interesse gedeckt sei. Sie schüre Vorurteile gegen eine Minderheit. Der Redaktionsleiter teilt mit, man habe die Nationalität genannt, weil es sich bei dem Familiendrama um eine besonders schwere Straftat handele. Daher liege ein großes öffentliches Interesse vor. Eine diskriminierende Verallgemeinerung sieht die Redaktion nicht, weil man die Staatsangehörigkeit nur einmal erwähnt und diese auch nur beiläufig und keineswegs hervorgehoben.