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Beißattacke in einer Berliner Kita

Junge wird mit den Folgen möglicherweise ein Leben lang zu tun haben

Schauplatz ist eine Berliner Kita: Ein Junge beißt dem fünfjährigen Ilyas K. in den Penis. Eine Boulevardzeitung berichtet online über den Vorfall und veröffentlicht ein Foto, das den verletzten Jungen in seinem Bett im Krankenhaus zeigt. Die Zeitung berichtet zitierend über Aussagen des Jungen selbst und seiner Schwester. Eine Leserin der Zeitung kritisiert die identifizierende Darstellung des Kindes. Unabhängig von einer möglichen Einwilligung der Eltern in die Veröffentlichung des Bildes liege eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes des Jungen vor. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion halte an der regelmäßig vertretenen presseethischen Überzeugung fest, dass die Öffentlichkeit insbesondere bei außergewöhnlichen Geschehnissen ein besonderes Interesse daran habe, von den Medien unter Einbeziehung von Einzelschicksalen und dann gegebenenfalls auch personalisierend informiert zu werden. Im vorliegenden Fall überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Im Beitrag gehe es um die Verletzung der Aufsichtspflicht durch Erzieherinnen einer staatlichen Kindertagesstätte. Es sei zu befürchten, dass das Opfer der Beißattacke niemals Geschlechtsverkehr haben kann. Die Presse dürfe nicht verschweigen, wenn ein junger Mensch in einer staatlichen Einrichtung Verletzungen erleide, die für sein ganzes Leben einschneidende Folgen haben könnten.