Grausiges Verbrechen detailliert geschildert
Ehefrau gezwungen, ihren Liebhaber bestialisch zu ermorden
Eine regionale Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Geköpfter Lover: Ehemann zwingt Frau zu schrecklicher Bluttat“. Zu sehen ist ein Polizist in einem Waldstück. Bildunterschrift: „Die Polizei fand die Leiche des getöteten Jonathan A. im Wald. Das Symbolbild zeigt einen Wald in Schleswig-Holstein.“ Es geht um einen Fall im US-amerikanischen New Hampshire. Jonathan A. habe einen „Riesenfehler“ begangen, als er sich auf eine Affäre mit Britany B. eingelassen habe. Als deren Ehemann von der Untreue seiner Frau erfahren habe, habe er „einen schrecklichen Plan geschmiedet“. Er habe seine Frau mit Gewalt gezwungen, ihren Liebhaber in eine Falle zu locken. Sie habe ihrem Liebhaber die Pulsadern aufschneiden müssen. Ihr Mann habe ihm in Kopf und Brust geschossen. Bevor das Paar die Leiche in einem Waldstück begraben habe, habe er seine Frau gezwungen, den Kopf des Toten abzuschneiden. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, dass dieser Artikel in seiner Beschreibung der Bluttat erheblich zu weit gehe und äußerst geschmacklos und abstoßend sei. Schon die Überschrift lasse „Böses erahnen“. Ihr als Erwachsene gehe dieses so drastisch beschriebene Gewaltverbrechen nicht aus dem Kopf. Was sei, wenn Jugendliche oder Kinder das läsen? Die Beschwerdeführerin sieht Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung/Jugendschutz) verletzt. Der Redaktionsleiter bedauert, dass der Artikel der Beschwerdeführerin so nahe gehe. Die Redaktion habe nicht beabsichtigt, negative Gefühle bei ihren Lesern hervorzurufen. Dafür möchte sich die Redaktion in aller Form entschuldigen. Die Redaktion habe die redaktionellen Entscheidungsprozesse erneut überprüft. Sie werde bei einem vergleichbaren Ereignis nicht mehr in solchen Details über die Grausamkeit der Tat berichten. Die Redaktion bedanke sich bei der Beschwerdeführerin für die Kritik.