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„Versuch, Journalisten zu kriminalisieren“

TAZ-Kolumne „All cops are berufsunfähig“ schlägt hohe Wellen

Der TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg schreibt unter der Überschrift „Seehofer gefährdet TAZ-Autor*in“ über den „Versuch des Bundesinnenministers, eine Kolumnist*in und die TAZ-Chefredaktion zu kriminalisieren“. Es geht um die Ankündigung Horst Seehofers, Strafanzeige gegen die Autorin des umstrittenen Artikels „All cops are berufsunfähig“ zu stellen. Anlass der Berichterstattung ist die Zurückweisung mehrerer Strafanzeigen gegen die Autorin und die Chefredakteurinnen der TAZ durch die Staatsanwaltschaft Berlin. Der Anwalt listet Organisationen auf, die die Autorin angezeigt hatten – darunter die „rechte“ DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft). Ein Leser kritisiert die Formulierung „Darunter die rechte DPolG, vertreten durch die auch Nazis vertretende Kanzlei ´Höcker`, die den rechtsradikalen ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen als ´of Counsel-Rechtsanwalt´ in ihren Reihen feiert.“ Dass die Kanzlei Höcker – so der Beschwerdeführer weiter – mutmaßlich Nazis als Mandanten vertrete, spiele für den Sachverhalt überhaupt keine Rolle. Die Kanzlei solle lediglich stigmatisiert werden. Da der Verfasser des Artikels selbst Rechtsanwalt sei, wisse er vermutlich, dass jeder Mensch unabhängig von seiner politischen Gesinnung das Recht auf anwaltlichen Beistand habe. Das bedeute nicht, dass der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege diese Ansicht auch teile. Auch die Bezeichnung von Hans-Georg Maaßen als „rechtsradikal“ sei verletzend und beleidigend, da der Verfasser zugleich keinen Beweis für diese Unterstellung vorlege. Der Autor des Beitrages hat als Anwalt die TAZ-Kolumnistin gegen zahlreiche Strafanzeigen und Strafverfolgungsbegehren verteidigt, darunter die des Rechtsanwalts Höcker und die öffentliche Anzeige des Bundesinnenministers. Die Polizeigewerkschaft habe sich mit Hilfe der Kanzlei Höcker massiv und auf Einschüchterung zielend an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt, die unter erheblichen öffentlichen Rechtfertigungsdruck gesetzt worden sei. Der Autor verweist darauf, dass der Rechtsanwalt Höcker Pressesprecher der „Werteunion“ gewesen sei, die das Ziel verfolge, die CDU zu Koalitionen mit der in Teilen vom Verfassungsschutz beobachteten AfD zu treiben. Zur Frage, ob man Maaßen als „rechtsradikal“ bezeichnen könne: Es dürfte Sache von Maaßen sein, sich gegen diese Zuschreibung zu wehren, nicht eines Dritten.