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„Selbsternannter Professor“ wehrt sich

Autor eines fehlerhaften Artikels entschuldigt sich per Telefon

Eine überregionale Zeitung berichtet online über einen seit Jahren schwelenden Streit zwischen dem Eigentümer eines Sägemühlen-Geländes und dem örtlichen Gemeinderat. Der Eigentümer habe wieder einmal einen Antrag für Baumaßnahmen auf seinem Areal gestellt, der vom Rat wieder einmal abgelehnt worden sei. Der Besitzer würde seinen Betrieb gern um eine Pferdepension erweitern, schreibt der Autor. Das Bauamt habe seinen Fragenkatalog nicht einmal studieren müssen, da die Voraussetzungen für einen Pferdehof nicht erfüllt seien. Die Zeitung berichtet weiter, der Grundstückseigentümer habe vor Jahren der Gemeinde das fragliche Grundstück vor der Nase weggesteigert. Seitdem habe er sich mit Bürgern, Politikern und der Verwaltung vor Ort angelegt. Er neige in der Wortwahl zu einer „gewissen Schärfe“. Der „selbsternannte Professor“ habe – bemerkenswert – alle Prozesse zu dem Thema gewonnen. Der Grundstückseigentümer ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er sieht sich in dem Artikel herabgewürdigt, indem er „selbst ernannter Professor“ genannt werde, was jeder Grundlage entbehre. Der Beschwerdeführer kritisiert vor allem diesen Satz: „Bemerkenswert daran: Wer auch immer einen Prozess gegen den selbsternannten Professor aus München führt, verliert.“ Die Zeitung habe seinen Namen bereits zuvor mehrfach genannt und ihn somit unter Missachtung seiner Persönlichkeitsrechte der breiten Öffentlich offenbart. Die Redaktion der Zeitung nimmt Stellung. Die Redaktion habe auf die „irrtümliche Bezeichnung „selbsternannter Professor“ sofort mit entsprechenden Korrekturen in der gedruckten und in der Online-Ausgabe reagiert. Der Autor des Berichts habe per Telefon beim Beschwerdeführer um Entschuldigung gebeten.