Begriff „Sex-Mörder“ verletzt Pressekodex
Bericht über einen Strafgefangenen im Rahmen eines Kunstwettbewerbs
Das Justizministerium eines Bundeslandes hat einen Zeichenwettbewerb für Inhaftierte ausgeschrieben. Die Regional-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet gedruckt und online unter den Überschriften „Kinderschänder, Betrüger und Sex-Mörder von Ministerin ausgezeichnet“ bzw. „Kinderschänder, Betrüger und Sex-Mörder ausgezeichnet“ über den Vorgang. Die drei Erstplatzierten werden von der Zeitung vorgestellt. Über den Drittplatzierten heißt es: „Platz 3 – Andy R. (30), der eine junge Gymnasiastin (17) missbrauchte und totprügelte. Für das Verbrechen sitzt er seit 2005 lebenslänglich hinter Gittern.“ Das von ihm angefertigte Bild zeige einen Mann, der unschlüssig vor einer Tafel mit Wegweisern stehe. Über sein Werk habe er sich der Zeitung gegenüber so geäußert: „Es ist ein Symbol dafür, dass man im Leben alle Entscheidungen selbst trifft.“ Zu den Artikeln gestellt ist ein Foto, auf denen die Preisträger mit ihren Werken und die Justizministerin abgebildet sind. In der Bildunterschrift wird der Drittplatzierte als „Sex-Mörder Andy R.“ bezeichnet. Dieser ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Die Veröffentlichung des Fotos und seiner persönlichen Daten verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht. Er habe zwar dem Justizministerium und einem Mitarbeiter des für die JVA zuständigen privaten Dienstleisters gegenüber eine Einverständniserklärung zur Anfertigung des Fotos abgegeben. Der Vertreterin der Zeitung gegenüber habe es jedoch ein solches Einverständnis nicht gegeben. Auch sei die Behauptung der Zeitung falsch, dass er ein Sexualmörder sei. Er habe seinerzeit ein Sexualdelikt nur vorgetäuscht, um den Verdacht auf eine andere Person zu lenken. Auch das Gericht habe festgestellt, der Tat habe zu keiner Zeit eine sexuelle Ambition zugrunde gelegen. Der Zeitungsartikel sei ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen, gefährde jedoch auch seine Resozialisierung. Er habe an mehreren Buchprojekten teilgenommen und sei Mitglied der Redaktion der Anstaltszeitung. Er nehme regelmäßig an Veranstaltungen von Straffälligenvereinen teil. Dabei gehe es um einen Brückenschlag nach draußen in die Gesellschaft. Bei ihm spreche man von einer günstigen Sozialprognose. Er frage sich aber, wie es in Zukunft mit ihm weitergehen solle, wenn er durch einzelne Pressevertreter denunziert und verleumdet werde. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, das kritisierte Foto sei im Rahmen eines offiziellen Termins mit der Justizministerin und ersichtlich mit Zustimmung des Beschwerdeführers entstanden. Er habe sogar mit der Berichterstatterin gesprochen. Die Bezeichnung als „Sex-Mörder“ sei eine zulässige Bewertung der begangenen Straftat. Dies vor allem deshalb, weil der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben ein Sexualdelikt vorgetäuscht habe.