„Vater des Rechtspopulismus“
Heftiger Streit um den Namensgeber einer Universität
Ein Professor äußert sich über den Namensgeber der örtlichen Universität, Ernst Moritz Arndt. Er nennt ihn „einen Vater des Rechtspopulismus“. Die Regionalzeitung berichtet und zitiert aus dem Manuskript des Arndt-Kritikers für eine 24-Stunden-Vorlesung, der auch Kritik übt an der Darstellung der Hochschule im Internet. Der Professor scheibt: „Das, was heute auf der Arndt-Seite der Universität an unerträglicher Beschönigungs-, Beschwichtigungs- und Entschuldigungsliteratur für Arndt steht, ist in Wirklichkeit ein Ideologiebaukasten für Rechtspopulismus.“ Die entsprechenden Beiträge – so der Gelehrte – müssten gelöscht werden. Zwei Beschwerdeführer, einer davon der Verfasser eines der kritisierten Beiträge, beklagen sich über die Berichterstattung der Zeitung. Der Autor habe die Meinung des Professors lediglich wiedergegeben, ohne sie einzuordnen oder Gegenpositionen zu präsentieren. Der Beschwerdeführer empfindet den Text als diffamierend. Durch ihn werde er in die Nähe des Rechtspopulismus gerückt. Die Zeitung habe ihm auch keine Möglichkeit zur Stellungnahme vor Erscheinen des Beitrags gegeben. Er sieht presseethische Grundsätze verletzt. Auch der Pressesprecher der Universität beschwert sich. Er hält die Berichterstattung für unreflektiert, weil darin keine Gegenpositionen genannt werden. Der Verfasser des Manuskripts unterstelle seinen Kollegen eine extreme politische Haltung, Unwissenschaftlichkeit und Demagogie. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung spricht von dem kritisierten Beitrag als einem Meinungsartikel. Es sei der Redaktion darum gegangen, die Forschungsergebnisse des Professors darzustellen. Der beanstandete Artikel sei Teil einer auch in der Zeitung geführten Debatte. Dabei sei es um die Namensgebung für die Uni gegangen. Die Zeitung habe auch kontroverse Meinungen in Form von zwei weiteren Beiträgen abgedruckt.