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Einen Mord einfach erfunden

Boulevardzeitung berichtet, die „Leiche“ habe mit ihr gesprochen

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen fingierten Mord und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die „Leiche“ mit der Redaktion gesprochen habe. Um ihren Liebhaber loszuwerden, habe Leonie M. (40) mit ihrem Ehemann (42) auf einem Foto ihre eigene Ermordung inszeniert und das Bild dann per E-Mail an Horst F. (62) geschickt. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der im Text „Horst F.“ genannte Liebhaber. Er legt eine eidesstattliche Versicherung der im Text „Leonie M.“ genannten Frau vor. Darin versichert diese, sie habe sich nicht gegenüber der Zeitung in irgendeiner Art und Weise geäußert. Mitarbeiter der Redaktion hätten ihre Kontaktdaten laut eigener Aussage von Horst F. bekommen. Den Mitarbeitern habe Melanie M. lediglich mitgeteilt, dass das Verhältnis schon seit längerer Zeit beendet sei. Sie und ihr Mann hätten eine Strafanzeige gegen ihn – den Beschwerdeführer - wegen Stalkings gestellt. Weitergehende Angaben habe sie gegenüber der Zeitung nicht gemacht. Der Beschwerdeführer verweist auf die eidesstattliche Versicherung der Frau. Er gehe davon aus, dass es gegen den Pressekodex verstoße, Zitate zu verfälschen oder gar zu erfinden. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, das Ehepaar habe zwar zunächst ein Interview abgelehnt, dann aber doch Angaben zum Sachverhalt gemacht. Die Mitarbeiter der Redaktion hätten ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. Daraus und aus der eidesstattlichen Versicherung gehe eindeutig hervor, dass die abgedruckten Zitate korrekt wiedergegeben worden seien. Die pauschale Behauptung des Beschwerdeführers, die Redaktion habe Zitate verfälscht oder erfunden, lasse sich an keiner Stelle seiner Argumentation und auch nicht mit der eidesstattlichen Versicherung belegen.