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Ein Opfer unverpixelt zur Schau gestellt

Redaktion entfernt beanstandete Fotos aus dem Internet-Angebot

Eine überregionale Zeitung berichtet online über Jaques Mesrine, Frankreichs „Staatsfeind Nummer 1“ der 1970er Jahre. Über eines der Opfer des Verbrechers schreibt der Autor: „Mit einem Kritiker ging er weniger gastlich um. Er zog ihn aus, schoss ihm drei Kugeln in den Körper und schickte das Foto an die Zeitung Le Monde. Im Gegensatz zu vielen Opfern überlebte der Journalist den Anschlag…“. Dem Beitrag sind vier Schwarzweiß-Fotos von der Tat beigefügt. Das Opfer ist auf drei der Bilder nackt und zum Teil verschmutzt zu sehen, mutmaßlich mit seinem Blut. Ein Leser der Zeitung sieht einen Verstoß gegen die Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde). Die Bilder des Folteropfers seien menschenunwürdig. Jeder Verbrecher müsse verpixelt werden. Dieses Opfer werde in seinem Elend unverpixelt zur Schau gestellt. Der Chefredakteur Digital der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der bearbeitende Kollege sei davon ausgegangen, dass die Fotos des Mesrine-Opfers ebenso ikonografisch seien wie die Bildnisse von Hanns-Martin Schleyer als Gefangener der RAF oder vorher schon von Opfern in deutschen Konzentrationslagern nach der Befreiung durch die Alliierten. Die Redaktion habe nach der Veröffentlichung eine Reihe von Leserreaktionen erhalten. Nach eingehender Diskussion habe die Redaktion die Fotos aus dem Artikel entfernt. Sie bedauere, sie für eine kurze Zeit verwendet zu haben.