Abgeordnete: „Das grenzt an Erpressung“
Beschwerdeführerin ist in der Zeitung wiederholt zu Wort gekommen
Eine Regionalzeitung berichtet in ihrer gedruckten Version unter der Überschrift „AfD-Politikerin schockiert im Netz“ und eine Woche später online unter dem Titel „AfD-Landtagsabgeordnete bedient sich auf Facebook rechtsextremer Rhetorik“ über Beiträge einer namentlich genannten AfD-Politikerin in sozialen Netzwerken. Unter anderem heißt es, die Abgeordnete habe sich auf Anfrage der Zeitung nicht konkret äußern wollen. „Ich muss den Vorgang erst prüfen“ wird die Politikerin von der Zeitung zitiert. Sie habe damit offengehalten, ob sie die Äußerungen tatsächlich getätigt habe oder ob es sich um ein sogenanntes Fake-Profil handeln könne. Die im Artikel genannte AfD-Politikerin wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie teilt mit, die Autorin des Artikels habe ihr in einem Telefonat um die Mittagszeit eine Frist bis 14 Uhr gesetzt. Sie verstehe, dass Journalisten den Redaktionsschluss im Auge behalten müssen. Aber ein Zeitlimit von weniger als zwei Stunden zu setzen, grenze bei einem so komplexen Sachverhalt an Erpressung. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Beschwerdeführerin habe auf eine Anfrage der Redaktion insgesamt dreimal per E-Mail reagiert sowie ein Telefonat mit der bearbeitenden Redakteurin geführt. Somit sei der Beschwerdeführerin genügend Zeit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Auch bei Folgeartikeln sei die Sichtweise der Abgeordneten wiedergegeben worden. In jeder Phase der Berichterstattung – so der Chefredakteur – sei die Politikerin in der Zeitung zu Wort gekommen.