Brandanschlag gegen einen Obdachlosen
Überregionale Zeitung zitiert aus Fahndungsaufruf der Münchner Polizei
„Nach dem Selfie fackeln die Männer die Tüte des Obdachlosen ab“ titelt die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung. Im Bericht geht es um einen schlafenden Obdachlosen am Münchner Hauptbahnhof. Nachdem die beiden 18 bis 2o Jahre alten Männer ein Selfie mit dem Schlafenden gemacht hätten, habe einer der beiden sich laut Polizei eine Zigarette angezündet und diese nach ein paar Zügen in die Plastiktüte mit den Habseligkeiten des Obdachlosen geworfen. Dann seien die beiden jungen Männer, deren Aussehen die Polizei als arabisch-nordafrikanisch beschreibe, in eine einfahrende S-Bahn gesprungen. Passanten hätten noch rechtzeitig eingegriffen. Der Obdachlose sei unverletzt geblieben. Der Artikel schließt mit einem Fahndungsaufruf der Polizei. Beigestellt ist dem Artikel das Foto einer Überwachungskamera, das die beiden Täter (unverpixelt) mit dem Obdachlosen (verpixelt) zeigt. Bildunterschrift: „Mit diesem Foto fahndet die Münchner Polizei nach den beiden jungen Männern, die am Hauptbahnhof die Tüte eines Obdachlosen angezündet haben.“ Eine Leserin der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sehe die Passage „deren Aussehen die Polizei als arabisch-nordafrikanisch beschreibt“ als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex. Die Zeitung spekuliere über die Nationalität der Täter, obwohl diese keine Relevanz für die Berichterstattung habe. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe hält die Beschwerde für unbegründet. Die Redaktion habe nicht über die Nationalität der mutmaßlichen Täter spekuliert, sondern aus dem Fahndungsaufruf der Polizei zitiert, der von dieser zur Verdeutlichung mit einem Video unterlegt worden sei.