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Handfeste Prügelei bei einem Fußballspiel

Heimtrainer: Bis dahin war es eine sehr faire Auseinandersetzung

Eine Lokalzeitung berichtet online von einem abgebrochenen Fußballspiel der örtlichen Mannschaft. Mehrere Spieler der Heimmannschaft hätten drei Männer des Gästeteams niedergeschlagen. Bis dahin – so der Heimtrainer – sei es ein sehr faires Spiel gewesen. Dann aber hätten zwei Spieler eine rote Karte kassiert. Die Folge war eine Prügelei, nach der drei namentlich genannte Spieler verletzt ein Krankenhaus hätten aufsuchen müssen. Tags darauf berichtet die Zeitung, der Spielabbruch habe ein juristisches Nachspiel. Dies habe eine Polizeisprecherin auf Nachfrage bestätigt. In diesem Beitrag werden die Verletzten erneut namentlich genannt. Die Redaktion berichtet auch über die Art der jeweiligen Verletzungen. Beschwerdeführer in diesem Fall ist einer der im Beitrag namentlich genannten Verletzten. Er sieht durch die Berichterstattung presseethische Grundsätze verletzt. Unmittelbar nach Spielende und noch in der Notaufnahme des Krankenhauses sitzend, hätten er und seine verletzten Mitspieler mit Entsetzen festgestellt, dass die Zeitung bereits einen Bericht online veröffentlicht und zu ihrem Unverständnis ihre Namen genannt habe. Der Aufforderung, den Beitrag unverzüglich zu löschen, sei die Zeitung mit dem Hinweis auf die Pressefreiheit nicht nachgekommen. Der Autor des kritisierten Beitrages stellt fest, dass er zweifelsfrei korrekt über die Vorkommnisse bei dem Fußballspiel berichtet habe. Alle Fußballspieler müssten damit rechnen (und seien stets auch damit einverstanden), dass sie im Zusammenhang mit der Spielberichterstattung mit Namen genannt würden.