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Beschwerdeführer: Hetze gegen ältere Menschen

Aussagen innerhalb von Zitatzeichen müssen wortwörtlich wiedergegeben werden

„Die Alten leben auf Kosten der Jungen“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung gedruckt und online über die Rentenpläne der Ampelparteien und der Kritik von Wissenschaftlern daran. Die Überschrift gibt eine Äußerung von Professor Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut wieder. Der hatte wörtlich gesagt: „Werden die Pläne so umgesetzt, würde es ´darauf hinauslaufen, dass die Alten auf Kosten der Jungen leben´“. Zwei Leser der Zeitung sehen in der Veröffentlichung – und hier vor allem in der Überschrift – eine Hetze gegen ältere Menschen. Durch die provokante Aufmachung würden Rentner beleidigt. Der Autor des Beitrages widerspricht dem Vorwurf der Beschwerdeführer, er würde Generationen gegeneinander ausspielen und insbesondere gegen ältere Menschen hetzen. Sein Artikel befasse sich mit den Herausforderungen, vor denen die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des demokratischen Wandels stehe. Dieser öffentliche Diskurs werde seit vielen Jahren intensiv und kontrovers geführt. Er sehe seine Aufgabe als Journalist darin, die Debatte aufzugreifen und den Lesern die unterschiedlichen Positionen zu verdeutlichen. Das habe er in den vergangenen Monaten immer wieder getan und dabei viele unterschiedliche Meinungen zu Wort kommen lassen. Der beanstandete Artikel müsse daher im Kontext seiner gesamten Renten-Berichterstattung gesehen werden. Im konkreten Fall – so der Autor weiter – habe er mit zwei Volkswirten gesprochen, die zu den renommiertesten Forschern auf dem Gebiet der sozialen Sicherungssysteme zählten. Beide hätten auch in diesem Beitrag vor den Folgen des demografischen Wandels gewarnt. Die Warnung der Wissenschaftler vor einer Überlastung der jungen Generation sei keineswegs eine Einzelmeinung, sondern wissenschaftlicher Konsens. Entsprechend fänden sich auch in vielen anderen Medien Beiträge, in denen vor einer Überlastung der Sozialsysteme gewarnt werde.