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Beim Waffenverkauf um zehn Jahre vertan

Es geht im Bericht um die offenbar beim Mord verwendete Pistole

Unter der Überschrift „Neue Erkenntnisse über die Tatwaffe“ berichtet ein Nachrichtenmagazin online über den Ermittlungsstand nach einem mutmaßlichen Mord im Berliner Tiergarten. Im Vorspann heißt es, die dabei verwendete Waffe soll der mutmaßliche Mörder in Warschau erhalten haben. Sie sei offenbar 1986 von Österreich nach Estland verkauft worden. Im Text heißt es weiter, im Fall des Mordes im Kleinen Tiergarten in Berlin gebe es neue Erkenntnisse über den Weg der Tatwaffe. Wie eine politische Wochenzeitung berichte, sei die Pistole der Waffe Glock 1986 von Österreich nach Estland verkauft worden, also in den Einflussbereich der damaligen Sowjetunion. Ein Leser des Magazins bezeichnet die Behauptung, die Pistole sei 1986 von Österreich nach Estland verkauft worden, eine Teilrepublik der damaligen Sowjetunion, sei falsch. Der Verkauf habe 1996 stattgefunden und damit nach dem Ende der Sowjetunion. Er habe die Redaktion zur Richtigstellung aufgefordert. Seit zwei Wochen sei nichts geschehen. Er sehe daher einen Verstoß gegen die Pflicht zur Richtigstellung falscher Tatsachenbehauptungen. Das Justiziariat des Magazins stellt fest, dass der Beschwerdeführer in der Sache Recht habe. Die Waffe sei erst 1996 verkauft worden und damit nach der Auflösung der Sowjetunion. Die Redaktion habe die fragliche Information nicht als feststehende Tatsache behauptet, sondern deutlich gemacht, dass sie den damaligen Recherchestand der Wochenzeitung wiedergegeben habe. Die Magazin-Redaktion habe durch entsprechende Anmerkungen ihre Berichterstattung korrigiert und für die Leser transparent gemacht.