Noch von der Meinungsfreiheit gedeckt
Politik-Zeitschrift setzt sich zugespitzt mit einem Autor auseinander
Eine politische Zeitschrift veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Arroganter Flüchtlings-Schreiberling Aras Bacho angeklagt wegen sexueller Übergriffe“. Sie berichtet über ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung gegen Aras Bacho, der unter anderem für eine Online-Zeitung schreibt. Bacho wird als „arroganter Flüchtling-Schreiberling“, „“syrisches Zirkus-Äffchen““ und „syrisches Schandmaul“ bezeichnet. Auch ist vom „deutschenhassenden Deniz Yücel, Schmierfink der taz“ die Rede. Der Artikel macht mit dem folgenden (vermeintlich) wörtlichen Zitat von Aras Bacho auf: „Es ist Eure Aufgabe, uns zu beschützen, zu versorgen, mit Gratis-Smartphones auszustatten, Syrern, die in ihre Heimat zurückkehren, Sozialleistungen zu zahlen, die Einreise mit gefälschten Dokumenten nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen.“ Der Beschwerdeführer in diesem Fall sieht mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Der von ihm beanstandete Text werde mit einem bewusst falschen bzw. verfälschten Zitat eingeleitet, das durch die Anführungszeichen als vermeintliches Original-Zitat gekennzeichnet sei. Des Weiteren zögen sich rassistische Verächtlichmachungen („syrisches Zirkus-Äffchen“) und nicht belegte Zitate durch den Text. Der Geschäftsführer der Online-Zeitung erläutert, dass Aras Bacho in zahlreichen Veröffentlichungen etablierter Medien als gelungenes Beispiel für Integration präsentiert worden sei bzw. sich präsentiert habe. Er habe mit scharfen Zurechtweisungen an die AfD und ihr Wählerumfeld von sich reden gemacht. Dann sei bekannt geworden, dass gegen Bacho ein Verfahren wegen mehrfacher sexueller Belästigung laufe. Die Diskrepanz zwischen idealisierter (Selbst-) Darstellung und diesem Verhalten sei Auslöser des Artikels gewesen.