Facebook-Hetzer von Zeitung bloßgestellt
Redaktion veröffentlicht Profilnamen und nicht anonymisierte Fotos
Eine Boulevardzeitung berichtet gedruckt und online in nahezu identischen Beiträgen, dass sie „die Facebook-Hetzer“ an den Pranger stellt“, die zu Gewalt gegen Ausländer, Politiker, Journalisten und Künstler aufriefen. Hemmungslos und ungestört würden viele Menschen vor allem auf Facebook und Twitter hetzen. Der Zeitung reiche es jetzt. Sie fordert: „Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!“ und veröffentlicht eine Vielzahl an Facebook-Posts zum Thema Flüchtlingspolitik. Veröffentlicht werden die Kommentare mit dazu gehörigem Profilnamen und dem jeweiligen Profil-Bild. 16 Leser – zum Teil auch persönlich betroffen – beschweren sich über die Berichterstattung. Hauptkritikpunkt ist die Veröffentlichung der Posts mit Profilnamen und nicht anonymisierten Profilbildern. Sie sehen mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Zur Veröffentlichung persönlicher Angaben habe in keinem Fall eine Einwilligung vorgelegen. Die dargestellten Personen seien nicht von öffentlichem Interesse. Der Redaktion wird mehrmals vorgeworfen, die Personen an den medialen Pranger zu stellen und das ohne strafrechtliche Differenzierungen der Meinungen. Viele der kritisierten Meinungen seien moralisch bedenklich, aber nicht strafbar. Es handele sich um Aussagen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Nach Ansicht einiger Beschwerdeführer betreibe die Zeitung Selbstjustiz. Einige führen an, dass es sich bei den Posts um Kommentare handele, die von der Redaktion selbst provoziert worden seien. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass sich eine Stellungnahme in diesem Fall erübrige.