Deutlicher Verstoß gegen den Opferschutz
Boulevardzeitung veröffentlicht persönliche Details von Toten
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Backpackerinnen im Hostel tot aufgefunden“ über den Tod von zwei Rucksack-Touristinnen in Kambodscha. Es handele sich um eine Britin und eine Kanadierin. Die genaue Todesursache werde noch untersucht. Die Redaktion nennt die vollen Namen und das Alter der beiden und druckt private Fotos der jungen Frauen ab. Ein Leser sieht durch die Nennung persönlicher Details den Persönlichkeitsschutz der Getöteten nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt. Sie seien Opfer, deren Identität für das Verständnis des Geschehenen unerheblich sei. Die Bilder stammten aus dem privaten Instagram-Konto einer der Frauen. Angehörige oder sonstige Befugte hätten vermutlich keine Nutzungserlaubnis erteilt. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass Namen und Fotos der beiden Rucksack-Touristinnen von deren Angehörigen an die Öffentlichkeit gegeben worden seien. Die Mutter einer der getöteten Frauen habe selbst mit britischen Medien über den Tod ihrer Tochter gesprochen. Sie habe gegenüber der BBC eine Gedenkstätte mit vielen Fotos ihrer Tochter als eine „schöne Gedenkstätte“ bezeichnet. Die Familie der Kanadierin wiederum habe selbst eine Online-Gedenkseite mit einem Foto der Verstorbenen eingerichtet. Darin hätten sich die Angehörigen für die weltweite Anteilnahme bedankt. Unter diesen Gesichtspunkten – so der Chefredakteur – sei die Beschwerde unbegründet.