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Eine „leichte Zuspitzung“ in der Überschrift

Aussage über Drogentote wird von der Statistik nicht gedeckt

Eine Regionalzeitung veröffentlicht online einen Bericht unter der Überschrift „Drogentote: Nürnberg ist bundesweit trauriger Spitzenreiter“. Die Zahl der Drogentoten in der Stadt sei auch in diesem Jahr wieder erschreckend hoch, doch bekomme die Öffentlichkeit davon kaum etwas mit. Die Zeitung schreibt: „Tatsächlich ist die Zahl der Drogentoten in diesem Jahr im Stadtgebiet Nürnberg alarmierend: 23 Menschen sind seit 1. Januar 2019 an einer Überdosis gestorben, drei Frauen und 20 Männer. Zehn von ihnen starben im öffentlichen Raum, in Toiletten, in Parks und auf Spielplätzen. Die übrigen 13 ließen in privaten Räumen ihr Leben.“ Die Redaktion zitiert den Drogenbeauftragten der Stadt mit den Worten: „In dieser Hinsicht nimmt unsere Stadt bundesweit eine traurige Spitzenposition ein.“ Ein Leser der Zeitung stellt in seiner Beschwerde an den Presserat fest, sowohl die Überschrift als auch gewisse Textstellen seien nachweislich falsch. Es sei nicht richtig, dass Nürnberg mit aktuell 23 Drogentoten bundesweiter Spitzenreiter sei. Der Chefredakteur weist den Vorwurf falscher Berichterstattung zurück. Der Drogenbeauftragte habe von einer traurigen Spitzenposition gesprochen. In einer Spitzenposition könnten sich mehrere Städte befinden. Die Stadt Nürnberg habe diese „Spitzenposition“ vielleicht nicht in absoluten Zahlen eingenommen, aber pro 100.000 Einwohner in jedem Fall. Dass daraus in der Überschrift „Spitzenreiter“ geworden sei, sei allein dem Umstand geschuldet, Leser der Zeitung auf das sehr brisante gesellschaftspolitische Thema aufmerksam zu machen. Schon aus diesem Grunde sei eine leichte Zuspitzung der Überschrift gerechtfertigt.