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Auch in „Erklärbox“ müssen Fakten stimmen

Zeitung berichtet über Reichsbürger-Mord an einem Polizisten

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Mord im Staate P.“ über einen „Reichsbürger“, der einen Polizisten erschossen und zwei weitere verletzt hat. In einer Info-Box unter der Rubrik „Kruschel erklärt´s“ informiert die Redaktion zum Thema Reichsbürger darüber, dass diese Leute die Bundesrepublik Deutschland ablehnen. Sie behaupteten stattdessen, „im Deutschen Reich zu leben, dem 1945 untergegangenen Vorgänger der Bundesrepublik Deutschland“. Ein Leser der Zeitung bezeichnet die Aussage, das Deutsche Reich sei untergegangen, als falsch. Er zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), nach dem das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert habe. Es sei weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten später untergegangen. Der Beschwerdeführer zitiert weiter, das Deutsche Reich besitze nach wie vor Rechtsfähigkeit, sei allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD sei nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reichs. Der Beschwerdeführer fügt eine Mail an die Zeitung bei, in der er um Korrektur der „Falschdarstellung“ gebeten habe. Bislang habe er darauf keine Antwort bekommen. Die Chefredaktion bittet darum, die Beschwerde abzuweisen. „Kruschel erklärt´s“ sei ein Format, in dem regelmäßig komplexe Sachverhalte kindgerecht erklärt würden. Es liege in der Natur der Sache, dass kindgerechte Erklärungen nicht jeder Spitzfindigkeit genügen könnten. In einer solchen Erklärbox sei die Formulierung, das Deutsche Reich sei untergegangen, eine Aussage, die politisch zu verstehen sei und keiner staatsrechtlichen Überprüfung standhalten müsse.