Ex-Ehefrau: „Er ist ein Diktator!“
Im Online-Interview ist auch von einer Geliebten die Rede
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht ein Interview mit der Ex-Frau des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky. Überschrift: „Er ist ein Diktator!“ Die Frau wird wie folgt zitiert: „Claus Weselsky streikt schon lange nicht mehr für seine Lokführer. Er streikt nur noch für sich selbst, missbraucht das Streikrecht für sich selbst und aus purem Egoismus.“ Als Grund dafür gibt sie an: „Er ist machtversessen, wird nicht aufhören, bis er auch die Schwestergewerkschaft EVG beherrscht.“ Über die gemeinsame Beziehung sagt sie: „Er entwickelte sich zum Diktator, betrachtete alles von oben herab. Plötzlich durfte ich auch keinen Wein mehr unter 25 Euro kaufen. Das gehöre sich nicht in seinen Kreisen, sagte er arrogant.“ Geschockt habe sie feststellen müssen: „Er zahlte Miete und Strom für eine Wohnung in Leipzig, ging dort ständig essen, belog mich, knapste dafür unser gemeinsames Geld ab. Wie ich heute weiß, für eine Geliebte.“ Ein Leser der Zeitung hält die Berichterstattung für einen Verstoß gegen den Pressekodex. Es sei sachfremd und ehrenrührig, aus dem internen Persönlichkeitsbereich des Betroffenen zu berichten, ohne dass dafür ein öffentliches Interesse bestünde. Der Rechtsanwalt der Zeitung ist da anderer Meinung. Von einem Eingriff in die Intimsphäre des Betroffenen sei nicht auszugehen. Lediglich seine Privatsphäre sei betroffen. In der Beschwerde werde nicht mitgeteilt, was konkret beanstandet werde. Deshalb sei er gezwungen, es bei allgemeinen Ausführungen zu belassen, schreibt der Anwalt. Die Äußerungen der Ex-Frau seien wahrheitsgemäß wiedergegeben worden. Die Auseinandersetzung mit der Privatsphäre des Gewerkschafters sei zulässig, da es sich bei ihm um eine Person der Zeitgeschichte handele. Der Rechtsanwalt überreicht ein Anlagenkonvolut von 44 Online-Artikeln, in denen zu einem Großteil über die Person Weselskys berichtet wird. In den Berichten der unterschiedlichsten Medien sei auch die Frage nach den persönlichen Motiven und Charaktereigenschaften aufgeworfen worden. So habe der Amtsvorgänger Weselskys diesem Selbstherrlichkeit und Egoismus vorgeworfen. Selbst aus dem Gewerkschaftslager habe er harsche Kritik an seiner Person einstecken müssen. Als prominente Person – so schließt der Anwalt – müsse Weselsky auch die identifizierende Berichterstattung über sich als „Privatmann“ hinnehmen.