Eindeutige Werbung im redaktionellen Teil
Zeitschrift lässt presseethische Grundsätze außer Acht
Eine Zeitschrift veröffentlicht einen Beitrag, in dem ein Buch vorgestellt und positiv beschrieben wird. Beigestellt ist ein Foto der Autorin mit einem Plakat, das für das vorgestellte Buch wirbt. Der Text enthält auch einen Link zu einer Website mit dem Titel des Buches. Eine Leserin der Zeitschrift sieht in der Veröffentlichung einen Fall von Schleichwerbung. Die Zeitschrift äußert sich nicht zu der Beschwerde.