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Redaktion als „Hofberichterstatter“ unterwegs

Ein aufklärender Hinweis auf finanzpolitische Differenzierungen fehlt

Eine Regionalzeitung berichtet über die Wiederwahl des Oberbürgermeisters in einer Stadt des Verbreitungsgebietes. Im Text heißt es, der Vorsitzende einer Ratsfraktion habe den seiner Partei angehörenden OB dafür gelobt, dass dieser während seiner Amtszeit keine Neuverschuldung zugelassen habe. Ein Leser der Zeitung stellt fest, aus seiner Sicht verstoße die Berichterstattung gegen den Pressekodex. Laut Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes habe die Verschuldung der Stadt im Jahr 2006 bei rund 60 Millionen Euro gelegen. Bis zum Jahr 2012 (letzte amtliche Veröffentlichung) sei die Verschuldung auf 81 Millionen Euro angestiegen. Die Berichterstattung zeige, dass die verantwortlichen Redaktionsmitglieder keinerlei Interesse an einer korrekten und wahrheitsgemäßen Berichterstattung hätten. Nicht nur im Bund und in den Ländern werde mit der Verschuldungsproblematik handfeste Wählerbeeinflussung zugunsten der eigenen Partei gemacht. Das sei auch in den Kommunen der Fall. Die Redaktion sei sprichwörtlich als „Hofberichterstatter“ unterwegs. Die Zeitung teilt mit, dass es sich bei der beanstandeten Passage um eine Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden handele, was für den Leser klar erkennbar sei. Die Aussagen seien auch nicht unwahr, da sie sich allein auf die Finanzsituation der „Kernstadt“ bezögen. Die Verschuldung der Eigenbetriebe, insbesondere die der Stadtwerke, sei nicht einbezogen. Dabei handele es sich um sogenannte rentierliche Schulden. Aufgrund der aktuell anstehenden Haushaltsplanungen für das kommende Kalenderjahr plane man eine erneute Berichterstattung,. Dann werde die Redaktion der Leserschaft die Thematik und die mit ihr einhergehenden Differenzierungen näher bringen und erklären.