Redaktioneller Irrweg eines Leserbriefes
Zunächst abgelehnt und dann doch in Teilen veröffentlicht
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief unter der Überschrift „Sehr kompetent“. Dabei geht es um den Bluttest-Skandal in Heidelberg und in diesem Zusammenhang um Prof. Sohn. Beschwerdeführerin ist die Autorin. Sie kritisiert die Redaktion. Diese habe ihre Einsendung zunächst abgelehnt, weil sie zu lang und juristisch angreifbar gewesen sei. Daraufhin habe sie der Redaktion mitgeteilt, sie wolle den Brief nach ihrem Urlaub den Vorgaben der Chefredaktion anpassen und die aktuelle Version zurückziehen. Die Redaktion habe jedoch einzelne Passagen des Briefes zu einem neuen Leserbrief zusammengeführt und diesen unter ihrem Namen und ohne ihre Zustimmung veröffentlicht. Der Brief habe zwar teilweise ihrem ursprünglichen Wortlaut entsprochen, sei jedoch aus dem Zusammenhang gerissen und teilweise verfälscht. Nach Angaben der Chefredaktion sei dies wohl ein Missverständnis gewesen. Der Chefredakteur teilt zu der Beschwerde mit, er habe nicht gewusst, dass die Leserbriefschreiberin ihre Einsendung lieber selbst gekürzt und seinen Vorgaben angepasst hätte. Der Grund dafür, dass er – der Chefredakteur – sich überhaupt die Mühe gemacht habe, den Leserbrief zu bearbeiten: Die Einsenderin sei eine der wenigen Leserinnen und Leser, die sich positiv über Prof. Sohn geäußert hätten. Gerade angesichts der massiv geäußerten Kritik habe er diese positive Stimme im Blatt abbilden wollen.