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„Behindertenfeindliche Floskel“

Zeitung berichtet über die Entwicklung hin zum „autistischen“ Auto

„Auf dem Wege zum autistischen Auto“ titelt die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung. Es geht im Artikel um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen von intelligenten selbstfahrenden Autos. Eine Leserin der Zeitung kritisiert in ihrer Beschwerde an den Presserat den Begriff „autistisches Auto“. Damit greife die Autorin auf eine behindertenfeindliche Floskel zurück, mit der die technische Entwicklung des autonomen Fahrens dämonisieret werden solle. Die Verknüpfung einer Bezeichnung für eine Behinderung mit einer als bedrohlich und unverständlich empfundenen Technologie führe in den Köpfen der Leser zur gedanklichen Verbindung von Autismus und Autisten mit negativen Emotionen und Ablehnung. In den letzten Jahren werde in den Medien zunehmend auf Autismus als Metapher zurückgegriffen. Mal ersetzten Autismus oder autistisch Begriffe wie Egoismus oder Ignoranz, mal Gefühlskälte, mal Narzissmus, mal Verständnislosigkeit. Immer jedoch werde diese Metapher in negativer Konnotation verwendet. Dies wirke sich auf den Alltag autistischer Menschen aus, deren pure Existenz mit all diesen negativen Aspekten in Verbindung gesetzt werde. Die Schlagzeile „Auf dem Weg zum autistischen Auto“ verletze daher Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Der Begriff werde verwendet, ohne dass er dem Leser einen informativen Gewinn biete. Er solle ausschließlich ein negatives Bild vermitteln. Dieses negative Bild beeinflusse das Leben autistischer Menschen nachteilig. Es stigmatisiere sie und rechtfertige vorhandene Diskriminierung. Das Justiziariat der Zeitung widerspricht der Beschwerde. Die Juristen sehen in der beanstandeten Überschrift keine Verletzung des Pressekodex. Die Beschwerdeführerin verkenne, dass eine Artikelüberschrift keine eigene, selbstständig angreifbare Sachaussage enthalte. Sie könne deshalb nicht rügen, dass Behinderte allein aufgrund der Überschrift diskriminiert würden. Selbst wenn die Artikelüberschrift allein rügefähig wäre, würden durch sie Behinderte nicht diskriminiert. Der Begriff „autistisch“ komme aus dem Griechischen und bedeute „selbst“. Wenn der Begriff im Zusammenhang mit selbstfahrenden Autos verwendet werde, sei ihm keinesfalls eine negative Bedeutung beizumessen. Die Überschrift sei nicht diskriminierend gegenüber Autisten. Sie weise lediglich auf die Entwicklung hin, dass künftige Generationen von Autos in der Lage sein werden, „selbst“ – also ohne dass sie von den Insassen gesteuert werden müssten – am Straßenverkehr teilzunehmen.