„Eine positiv ausgegangene Geschichte“
Zeitung berichtet über Vermisstenfall mit einem identifizierbaren Foto
Eine Boulevardzeitung berichtet über die Umstände, unter denen ein Mädchen 45 Stunden nach seinem Verschwinden im Böhmischen Wald wiedergefunden wurde. Die Redaktion verbreitet ein Foto, das die Eltern am Tag seines Verschwindens aufgenommen hatten und das die Achtjährige unverpixelt zeigt. Ein weiteres Foto zeigt das Mädchen nach seiner Rettung in einem Geländewagen. Dieses Bild ist verpixelt. Eine Leserin ist der Meinung, dass laut Ziffer 8, Richtlinie 8.3, des Pressekodex kein öffentliches Interesse mehr an dem Foto des Mädchens besteht. Die Rechtsvertretung des Verlages schreibt, die betroffene Person werde in der Tat identifizierbar dargestellt. Allerdings sei auch festzuhalten, dass der Vermisstenfall „Julia“ eine umfangreiche mediale Berichterstattung zur Folge gehabt habe. Nach dem Auffinden des Mädchens handele es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse, nun aber im Sinne einer „positiv ausgegangenen Geschichte.“ Die Zeitung stellt die Frage, aus welchem Grund sie die Berichterstattung durch Anonymisierung einschränken solle, wenn zugleich eine staatliche Behörde (das Landratsamt Cham) sich öffentlich unter Nennung des vollständigen Namens für ihre Rettungsaktion rühmen dürfe.