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Das Seelenleben der Betroffenen entblößt

Regionalzeitung berichtet über die Familientragödie von Solingen

„Entsetzen über die Familientragödie in Solingen“ – so überschreibt eine Regionalzeitung“ einen Beitrag. Der Text beginnt mit Zitaten aus dem WhatsApp-Chat zwischen dem überlebenden Jungen und einem Freund. „Hey, ich bin es, M. Ich wollte dir nur sagen, dass du mich nicht mehr sehen wirst, weil alle meine Geschwister tot sind. PS: Würde mich freuen, wenn du mich anrufen würdest“. Als der Freund wissen wollte, was passiert sei, habe er geantwortet: „Sag ich später“. Ein Leser sieht im Zitieren von privaten Chat-Nachrichten eines Elfjährigen nach einem fünffach-Mord an seinen Geschwistern sowie einem Suizidversuch der Mutter einen Verstoß gegen Ziffer 11, Richtlinie 11.3, des Pressekodex. Der Chef vom Dienst der Zeitung widerspricht der Beschwerde. Er hält sie für unbegründet. Die veröffentlichten Passagen genügten dem in Richtlinie 11.3 des Kodex geforderten Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen bei Unglücksfällen. Die veröffentlichten Teile des Chats enthielten weder Gefühle noch Wertungen, sondern meldeten nur die Ankündigung, der Adressat werde den Elfjährigen nicht mehr sehen. Der Fall – so der Chef vom Dienst – habe in der Redaktion für intensive Diskussionen gesorgt. In deren Verlauf sei auch die Frage aufgeworfen worden, die später den Leser zu seiner Beschwerde veranlasst habe. Die Redaktion habe daraufhin die wörtlichen Zitate durch indirekte Informationen ersetzt oder ganz gestrichen. Die Redaktion sehe in der Berichterstattung keinen Verstoß gegen den Kodex, habe diese aber gleichwohl nach zweiter Prüfung verändert, um den eigenen hohen Standards gerecht zu werden.