Verdächtigen als „Schwein“ bezeichnet
Redaktion erkennt Kodex-Verstoß und entfernt Passagen aus dem Netz
Ein Internet-Portal veröffentlicht auf seiner Facebook-Seite einen Artikel unter der Überschrift „Dieser Kinderschänder muss in die Psychiatrie“. Der Autor kommentiert den Beitrag wie folgt: „Anfang Mai missbrauchte das Schwein zwei Kinder in (…)“. Ein Nutzer des Portals kritisiert diese Kommentierung. Er hält es für presseethisch unzulässig, den Verdächtigen als Schwein zu bezeichnen. Auch die grenzwertigen Kommentierungen dieses Artikels durch Nutzer würden von der Redaktion nicht oder nur sehr zögerlich gelöscht. Die von dem Internet-Portal beauftragte Anwaltskanzlei teilt mit, die Redaktion bedauere die Veröffentlichung der kritisierten Passagen. Diese seien nur wenige Stunden lang im Netz zu lesen gewesen.