Acht Beamte gegen einen Vater
Aus dem Krankenhaus, nicht aus dem Kreißsaal in die Abschiebung
Eine Regionalzeitung berichtet online unter der Überschrift „Aus dem Kreißsaal in (…) in die Abschiebung“. Es geht um einen Asylbewerber, der während der Geburt seines Kindes festgenommen worden sei. Passage aus dem Bericht: „Im Kreißsaal des Krankenhauses (…) lag eine Frau in den Wehen, ihr Mann saß daneben, um die Geburt ihres Kindes gemeinsam durchzustehen. Da klingelte es an der Tür zum Kreißsaal. Acht Polizeibeamte standen vor der Tür, dazu mindestens ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde (…). Sie führten den werdenden Vater ab, um ihn zum Flughafen nach Frankfurt zu bringen“, so schildere der Flüchtlingsrat des Bundeslandes den Vorfall. So sei dieser vom Krankenhaus bestätigt worden. Nur dem couragierten Einsatz der Hebammen sei es zu verdanken, dass die Abschiebung verhindert werden konnte. Nach ihrem Protest und einem Anruf bei den Behörden sei die Aktion unterbrochen worden. Der Mann habe zu seiner Frau zurückkehren können. Die Ausländerbehörde erläutert, dass in diesen Fall die Abschiebung auf den konkreten Termin der Niederkunft der Frau gefallen sei, sei für sie nicht abzusehen gewesen. Die Behörde teilt mit, die Schwangerschaft der Frau sei nach deutschem Recht kein Abschiebe-Hindernis. Die Zeitung berichtet, dies sei bereits der zweite Fall einer Abschiebung direkt aus dem Krankenhaus in diesem Jahr. Sie teilt mit, dass die Landesärztekammer das behördliche Vorgehen heftig kritisiere. Der für das Krankenhaus zuständige Landkreis ist Beschwerdeführer. Seine Kritik richtet sich gegen die Behauptung, die Abschiebung habe direkt aus dem Kreißsaal stattgefunden. Das sei eine freie Erfindung der Berichterstatterin. Weder in der Pressemitteilung des Flüchtlingsrates noch in der Antwort des Landratsamtes auf die Anfrage der Journalistin sei von einer Abschiebung aus dem Kreißsaal die Rede gewesen, sondern leidglich aus dem Krankenhaus. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung bedauert die Kritik, denn es gehöre zu den grundlegenden Prinzipien der Zeitung, sorgfältig zu recherchieren. Die Darstellung, dass die Abschiebung aus dem Kreißsaal erfolgt sei, habe sich nach dem seinerzeitigen Kenntnisstand aus der Pressemitteilung des Flüchtlingsrates sowie aus dem Gespräch der Redakteurin mit einem Sprecher des Krankenhauses ergeben. Nunmehr – zwei Monate nach der Recherche – könnten die damaligen Ereignisse nicht mehr im Detail rekapituliert werden. Es wäre gut gewesen, wenn sich der Beschwerdeführer nicht nur an den Presserat, sondern direkt an die Zeitung gewandt hätte. Ein möglicher Fehler wäre umgehend korrigiert worden. Da der Beitrag im Netz stehe, sei die Korrektur dort vorgenommen worden.