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Mehrere Verstöße gegen den Pressekodex

Vier Beschwerden gegen Berichte über die Tragödie von Solingen

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Bericht über die Tötung von fünf Kindern in Solingen. Schlagzeile: „Ich werde nicht mehr kommen, weil meine Geschwister tot sind“. „Christiane K. tötete fünf ihrer Kinder – danach warf sie sich vor eine S-Bahn“ heißt es weiter. Im Bericht sind Fotos des Balkons der Tatort-Wohnung veröffentlicht sowie des Wohnblocks, der Haustür und des Gleises, an dem die Mutter Suizid begehen wollte. Die mutmaßliche Täterin wird im Bild gezeigt, wobei die Augen mit einem Balken versehen sind. Sie küsst ihren Sohn, der auf dem Foto verpixelt ist. Die Schlagzeile eines weiteren Artikels lautet: „Mutter soll fünf ihrer Kinder getötet haben – Anschließend sprang sie vor einen Zug, überlebte schwer verletzt / Mutter unter Polizeischutz.“ Vier Beschwerdeführer sehen in der Abbildung der Frau und des Kindes Verletzungen des Opferschutzes. Sie werfen die Frage auf, ob die Berichterstattung über einen erweiterten Suizid eventuell Nachahmer nach sich ziehen könnte. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe den fraglichen Artikel noch vor dem Eingang der Beschwerden aus dem Internet-Angebot genommen. Sein Resümee: Die kritisierte Berichterstattung zur Tragödie von Solingen sei nicht unethisch gewesen, sondern in jeder Hinsicht zulässig.