Entscheidungen finden

Werbung mit dem “Alleskönner“ Kartoffel

Verstoß gegen das Trennungsgebot mit positivem Hinweis auf Rewe

Eine Regionalzeitung setzt sich mit dem Thema Kartoffel auseinander, die in der Überschrift als „Beliebter Alleskönner“ bezeichnet wird. Der Autor nennt auch Rezepte und verweist auf die Website der Supermarktkette Rewe. Am Ende der Doppelseite werden hundert Einkaufsgutscheine dieses Anbieters verlost. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung einen Fall von Schleichwerbung für Rewe. Der Chefredakteur versichert, dass es sich bei dem Beitrag um eine rein redaktionelle Verarbeitung des Themas handele. Das Unternehmen Rewe habe mit der redaktionellen Planung und Realisation des Beitrags nichts zu tun. Man habe die Rezepte als zusätzlichen Service zur Titelgeschichte – dem Porträt eines Kartoffelbauern aus der Region im Rahmen der Serie „Regional genießen“ – angeboten. Der Verweis auf das Rezeptportal von Rewe solle ein weiterer Mehrwert für die Leser sein. Die beschriebene Verlosung sei ein allgemeines Angebot der Firma, das in diesem Zusammenhang passend erschienen sei. Eine Irreführung des Lesers hält der Chefredakteur für unwahrscheinlich, da der Hinweis „Wir haben mit Rewe Rezepte gesammelt“ offen kommuniziert worden sei.