Wo Kinder Menschen erschießen
Früherer Bundeswehroffizier kritisiert Afghanistan pauschal
„Wir schaffen Parallelgesellschaften“. Mit dieser Aussage zitiert eine Regionalzeitung einen Bundeswehroffizier. Dieser war während seiner Dienstzeit in Afghanistan und arbeitet heute als Verwaltungsleiter in einem Rathaus. Das Zitat lautet weiter: „Dort (in Afghanistan, d. Red.) ist niemand unschuldig. Wenn die Kinder zehn oder zwölf Jahre alt sind und eine Waffe halten können, haben die schon einen Menschen erschossen.“ Der Mann spricht von einem Land, das sich in einer Art mittelalterlichem Feudalismus befinde. Er sagt der Zeitung: „Wir haben die Menschen dort in den Bergregionen, auf dem Land erlebt. Sie sind nicht integrierbar.“ Eine Leserin der Zeitung kritisiert diese und insbesondere die Interviewerin. Sie übernehme völlig unkommentiert einen Aufruf zur Verunglimpfung des ganzen afghanischen Volkes. Die Rechtsabteilung weist die Beschwerde als unbegründet zurück. Der Beitrag basiere auf dem Interview mit einem früheren Bundeswehroffizier und gebe dessen Schilderungen wieder. Bei den beanstandeten Aussagen handele sich um keine eigenen, sondern um Äußerungen eines Interviewpartners. Diese mache sich die Redaktion nicht zu eigen. Der Gesprächspartner schildere seine Erfahrungen, die er 2007 und 2008 in Afghanistan gemacht habe. Er komme zu der Auffassung, dass eine Integration der dort lebenden Menschen schwierig sei. Seine zusammenfassende Wertung möge generalisierend und überspitzt sein. Sie sei jedoch in den Kontext einer sachlichen Schilderung eingebunden. Die Autorin des Beitrages kommt in der Stellungnahme zu Wort. Aus ihrem Beitrag eine Verunglimpfung des afghanischen Volkes zu konstruieren, halte sie für überzogen. Der Mann schildere, was er erlebt habe. Das sollte durch Paragraf 5 des Grundgesetzes, das Recht auf freie Meinungsäußerung, gedeckt sein.