Sterbenden Mann im Bild gezeigt
Online-CvD entfernt das vom Beschwerdeführer kritisierte Foto
„In 80 Metern Höhe: Mann hängt kopfüber an Schornstein und stirbt“, titelt eine Regionalzeitung online. Sie dokumentiert die in der Überschrift geschilderte Szene mit einem Foto. Ein Leser der Zeitung sieht den Persönlichkeitsschutz des Opfers nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt. Ein Vertreter des Verlages teilt mit, dass der Mann auf dem Schornstein wegen der Verpixelung nicht zu erkennen gewesen sei. Später habe die Redaktion ein weiteres Foto der Agentur in den Internet-Auftritt der Zeitung gestellt, das noch stärker als das erste Bild verpixelt gewesen sei. Tags darauf habe der diensthabende Online-CvD das Bild ganz entfernt. Seiner Einschätzung nach seien beide Fotos – ob mit geringer oder stärkerer Verpixelung – für die Illustration des Artikels nicht angemessen gewesen. Der Verlagsvertreter teilt mit, dass das Opfer auf keinem der von der Agentur gelieferten Bilder zu erkennen gewesen sei. Der Hauptvorwurf des Beschwerdeführers, eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes des Opfers, treffe daher nicht zu. Allerdings sei die Verwendung des Bildes des am Schornstein hängenden Leichnams nach Richtlinie 11.3 des Kodex unangemessen sensationell gewesen und deshalb vom CvD zu Recht entfernt worden.