„Schlag auf Schlag“ um eine Boxerin
Zeitung schildert den Konflikt zwischen der Athletin und dem Verband
Eine Großstadtzeitung veröffentlicht online einen Beitrag unter der Überschrift „Schlag auf Schlag“. Darin geht es um einen Konflikt zwischen der Boxerin Sarah Scheurich und dem Deutschen Boxverband um die weitere sportliche Förderung der Athletin. Textpassage: „Sarah Scheurich soll nicht mehr für Deutschland boxen. Sie sagt, weil sie kritisch ist. Der Verband entgegnet, Grund sei die stagnierende Leistung.“ Die namentlich genannte Sportlerin beschwert sich über den Artikel. Über sie würden durch Zitate der Gegenseite Lügen verbreitet, die diffamierend seien. Darüber hinaus werde von der Redaktion ihr Gesundheitszustand geschildert. Dies geschehe in einer Weise, die ihre Persönlichkeitsrechte zutiefst verletze. So heiße es unter anderem im Beitrag: „Scheurich hätte neunminütige Partnerübungen bereits nach drei Minuten abgebrochen und weinend in der Halle gesessen.“ Die Athletin teilt mit, sie habe mit dem Autor des Beitrages gesprochen. Der habe gesagt, es sei nicht sein Job, den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu überprüfen. Die Zeitung lasse darüber hinaus zu, dass ihre Mitbewohnerin, die mit der ganzen Thematik nichts zu tun habe, durch einen Unbeteiligten diffamiert und verleumdet werde. Diese Mitbewohnerin wendet sich wegen dieses Artikels ebenfalls mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sei ungefragt Gegenstand der Berichterstattung geworden. Ein weiterer Beschwerdeführer kritisiert die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen, die die Boxerin diffamierten. Ein Funktionär, der mit ihr gar nichts zu tun habe, verbreite über sie Lügen, Diffamierungen und Verleumdungen. Der Autor des Beitrages nimmt Stellung zu den drei Beschwerden. Aus seiner Sicht kommt darin ein Grundmissverständnis über journalistische Arbeit zum Vorschein. Er könne nicht für Aussagen und Zitate von Funktionären des Deutschen Boxsport-Verbandes haftbar gemacht werden. Angesichts der schweren Vorwürfe von Sarah Scheurich an den Verband sei es aus seiner – des Autors – Sicht seine Pflicht, den Boxverband zu Wort kommen zu lassen. An keiner Stelle des Artikels habe er sich die Sichtweise des Verbandes zu eigen gemacht. Auch der Vorwurf der Mitbewohnerin, sie sei ungefragt zum Gegenstand der Berichterstattung geworden, müsste sich aus der Sicht des Autors an den Leistungsdirektor am Bundesstützpunkt Hannover richten. Er habe sich nach sorgfältiger Abwägung entschieden, ihren Namen im Artikel nicht zu nennen, der vom Leistungsdirektor erzählten Anekdote aber Platz einzuräumen.