Vorwurf: Falsche Behauptung verbreitet
Wer hat Politkowskaja-Mord in Auftrag gegeben und für ihn bezahlt?
Eine politische Wochenzeitung berichtet online unter der Überschrift „Eine Auszeichnung für die Pressefreiheit“ über die Friedensnobelpreisträger des Jahres 2021. Ein Leser der Zeitung kritisiert diese Passage des Beitrages: „An den Tod von Politkowskaja vor genau 15 Jahren erinnert sich Russland in diesen Tagen. (…) Ihr Mörder, der sie 2006 vor ihrem Wohnhaus erschoss, wurde bei der Tat gefilmt und identifiziert. Gefasst wurde er nie, genauso wenig wie die Hintermänner in den höchsten Rängen des russischen Staats.“ Das sei – so der Beschwerdeführer – eine falsche Behauptung, die möglicherweise sogar wissentlich aufgestellt worden sei. Nach Darstellung des Anwalts der Zeitung sei diese der Auffassung, dass sich aus einem Urteil des Moskauer Stadtgerichts ergebe, dass der Täter gefasst sei. Er sei zu elf Jahren Straflager wegen des Mordes an Politkowskaja verurteilt worden. Daraus ergebe sich, dass die Zeitung möglicherweise wissentlich die Unwahrheit veröffentlicht habe. Dies sei nicht der Fall. Die Frage, ob man der Auffassung sei, dass die Entscheidung des Moskauer Stadtgerichts richtig sei, dürfe gestellt werden. Die russische Föderation sei kein Rechtsstaat. Nach Auffassung des Verfassers des beanstandeten Artikels sei der Mord bis heute nicht aufgeklärt. Er habe vielfältige Gründe, an der offiziellen Darstellung zu zweifeln. Viele Indizien deuteten auf einen Auftragsmord hin, der von anderen Personen als den Verurteilten ins Werk gesetzt worden sei. Dafür sprächen auch die Aussagen russischer Prozessbeobachter, unabhängiger Medien, der Anwälte der Opfer und der Angeklagten sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser habe sich mit dem Prozess im Moskauer Stadtgericht befasst. Er sei zu der Auffassung gelangt, dass die Familie des Opfers der russischen Justiz mangelhafte Ermittlungen vorwerfen könne. Russland habe keine Versuche unternommen, in Erfahrung zu bringen, wer den Mord in Auftrag gegeben und für ihn bezahlt habe.