Wahlergebnisse in willkürlicher Auswahl
Redaktion erweckt in der Leserschaft einen falschen Eindruck
Eine Regionalzeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Ergebnis der Landtagswahl 2018 im Stimmkreis Hof“. Aufgeführt werden in Listenform die Ergebnisse von zehn Parteien, die zwischen 38,3 und 0,5 Prozent der Stimmen erreicht haben. Beschwerdeführer in diesem Fall ist Direktkandidat der Partei „Die Partei“. Er sieht die Auflistung der Wahlergebnisse durch die Redaktion als willkürlich an. „Die Partei“ fehle, obwohl sie ein höheres Ergebnis erzielt habe als die „Piraten“, die „Bayernpartei“ und die „ÖDP“, die in der Auflistung enthalten seien. Die Redaktion verwende auch nicht den sonst üblichen Hinweis auf die „Sonstigen“. Somit sei die Darstellung des Wahlergebnisses unvollständig und irreführend. Sie verstoße gegen presseethische Grundsätze. Die Zeitung nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.