Bei Rot gegangen: Tödlicher Unfall
Zeitung erweckt den Eindruck, der Taxifahrer habe sich falsch verhalten
„Taxifahrer rast in Fußgänger – dann wirft er Rettungskräften Fehlverhalten vor“ - so die Überschrift, unter der die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins über einen Verkehrsunfall berichtet. Es geht um einen 47-jährigen Mann, der von einem Taxi angefahren und schwer verletzt worden ist. Das Unfallopfer war in Begleitung eines 48-jährigen Mannes unterwegs gewesen. Das Unglück sei geschehen, als die beiden bei Rot einen Fußgängerüberweg passiert hätten. Eine Leserin des Magazins sieht in der Überschrift einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze, weil sie in Verbindung mit einem Bild des Unfallfahrers den Eindruck erwecke, dass der „böse rasende Taxi-Ausländer“ Menschen überfahre und dann auch noch die Rettungskräfte anpöble. Der Text selbst – so die Beschwerdeführerin – beschreibe den Vorgang sachlich. Die Leitung der Online-Redaktion teilt mit, diese habe nach Eingang der Beschwerde die Überschrift geändert. Allerdings sei die ursprüngliche Formulierung vom tatsächlichen Ablauf des Geschehens gedeckt. Sie sollte auch in keiner Weise die von der Beschwerdeführerin skizzierten Reaktionen auslösen. Dass die Beschwerdeführerin an „böse rasende Taxi-Ausländer“ denke, sei nicht der Redaktion vorzuwerfen. Das gelte auch für den sachlichen Ausdruck „Fehlverhalten vorwerfen“. Daraus mache die Leserin „Rettungskräfte angepöbelt“. Da der Redaktion daran gelegen sei, keinen falschen Eindruck zu erwecken, sei sie mit der Neuformulierung der Überschrift auf Nummer sicher gegangen. Diese lautet nun so: „Fußgänger geht über rot und wird von Taxi erfasst – Fahrer wundert sich über Rettungskräfte“. Im Übrigen sei im Artikel nirgends davon die Rede, dass es sich bei dem Taxifahrer um einen deutschen Staatsbürger oder einen Ausländer gehandelt habe. Das wisse die Redaktion bis heute nicht.