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Zeitungsfoto zeigt Demütigung eines Jugendlichen aus Täterperspektive

Eine Tageszeitung berichtet über einen Tennistrainer, der jahrelang Schüler missbraucht und fotografiert haben soll. Die Berichterstattung ist mit einem Foto einer übergriffigen Situation bebildert. Die Bildunterschrift lautet: „Ein Foto aus einer Chat-Gruppe des Trainers: Der Schüler muss einen Sport-BH tragen, der Trainer füllt ihn mit seinen Händen aus.“ Zwei Beschwerdeführerinnen werfen der Redaktion eine unangemessen sensationelle Darstellung und einen Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz vor. Der Artikel sei auch ohne Foto aussagekräftig. Zudem stelle die Redaktion mit dem Foto Missbrauch öffentlich dar. Zwar seien die Gesichter unkenntlich gemacht worden, aber durch den Hintergrund des Fotos und durch die körperlichen Merkmale der dargestellten Personen könne man eindeutig auf deren Identitäten schließen. Der Chefredakteur bestätigt, dass die Identität von Opfern besonders zu schützen sei.