Gravierender Fehler in der Eile der Produktion
Chefreporterin bittet um Entschuldigung für veröffentlichtes Videomaterial
„Horror-Crash auf der A5“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung online ihren Bericht über einen schweren Verkehrsunfall, bei dem vier Menschen ums Leben gekommen seien. Die Redaktion zeigt mehrere Fotos von den schwer beschädigten Autos. Im beigestellten Video sind die Beine und Füße eines der Opfer zu sehen. Rumpf und Kopf sind mit einer Folie abgedeckt. Beschwerdeführerin in diesem Fall ist die Mutter der Verunglückten. Familie und Freunde sähen einen offensichtlichen Verstoß gegen die Presseethik. Die Darstellung eines der Opfer sei mehr als pietät- und respektlos den Hinterbliebenen gegenüber. Die Opfer hätten noch ihr ganzes Leben vor sich gehabt. So respektlos mit ihrem Ende umzugehen, sei abscheulich. Die unendliche Trauer um die Opfer werde noch verschlimmert durch dieses Bild. Die Chefreporterin der Regionalausgabe der Zeitung hält die Beschwerde in jeder Hinsicht für nachvollziehbar. Das von einem Drittanbieter der Redaktion zugespielte Video-Material sei ihrem Artikel nachträglich hinzugefügt und zunächst ohne Verpixelung verbreitet worden. Die Chefreporterin kannte nach eigenen Worten das Videomaterial nicht. In der Eile der Produktion sei es in der Online-Redaktion dann übersehen worden. Im eigenen und auch im Namen der Redaktion bitte sie um Entschuldigung dafür, dass dieses Bildmaterial unbearbeitet veröffentlicht worden sei. Dies sei nicht beabsichtigt gewesen. Der Fehler sei versehentlich und aus Unachtsamkeit geschehen.