Autor erspart sich „überfüllte Mülleimer“
Stadtverordneter: Pressevertreter sollen bis zum Schluss bleiben
Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Kommentar unter der Überschrift „Pressefreiheit mit Füßen getreten“. Der Autor kritisiert einen Abgeordneten einer Stadtverordnetenversammlung, der den Magistrat dazu aufgefordert hatte, darauf hinzuwirken, dass die Pressevertreter künftig bis zum Ende der Ratssitzungen anwesend sein sollten. Er fühlt sich an den Fall in Dresden erinnert, bei dem die Polizei ein Fernsehteam festgehalten habe. Durch das Verhalten des Lokalpolitikers sieht sich der Kommentator zur oben genannten Überschrift veranlasst. Er stellt weiter fest, dass in diesem Fall ein gewählter Volksvertreter nicht den Sinn der Pressefreiheit begreife. Er wolle die Arbeit der Presse beeinflussen. Die Beschwerdeführerin kritisiert, dass in dem Kommentar eine Behinderung der Presse wie in Dresden mit einer Bitte um Berichterstattung gleichgesetzt werde. Hier werde ein falscher Eindruck erzeugt, mit dem der Politiker in seiner Ehre verletzt werde. Der Redaktionsleiter ist Autor des kritisierten Beitrages. Er verweist auf seinen Meinungsbeitrag, der eindeutig als solcher gekennzeichnet sei. Hintergrund sei, dass er eine Ratssitzung nach Abschluss der offiziellen Tagesordnung verlassen habe, um sich den Punkt „Verschiedenes/Anregungen“ zu ersparen. Diesen nutzten die Stadtverordneten erfahrungsgemäß gern, um überfüllte Mülleimer und kaputte Straßenlampen zu kritisieren oder Veranstaltungen anzukündigen. Er sehe seine Aufgabe als Journalist nicht darin, Chronist einer Stadtverordnetenversammlung zu sein. Vielmehr wolle er Schwerpunkte setzen und für den Leser Wichtiges von Unwichtigem trennen. Den Aufruf des Stadtverordneten, „auf die Presse einzuwirken“, sehe er nach wie vor als Angriff auf die Pressefreiheit an. Vor der Veröffentlichung seines Kommentars habe er - der Autor – versucht, mit dem Stadtverordneten Kontakt aufzunehmen, um ein eventuelles Missverständnis aus der Welt zu schaffen. Von diesem Angebot habe der Lokalpolitiker jedoch nicht Gebrauch gemacht.