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Streit um den Abfall an einem Kiosk

Beschwerdeführerin: Berichterstattung hat negative Folgen

Eine Regionalzeitung berichtet über die Verunreinigung einer Grünfläche am Verlagsort. Vor allem an sommerlichen Wochenenden hinterließen neben anderen die Kunden eines Kiosks große Mengen von Abfall. Der Autor zitiert den Geschäftsführer der städtischen Tourismusgesellschaft. Dieser gibt an, sein Unternehmen stehe in der Verantwortung. Aber sie bezahle zum Beispiel den Kioskpächter dafür, dass er dort für Sauberkeit sorge. An Wochenenden aber klappe das offenkundig nicht. Das sei angesichts der Dimension auch gar nicht möglich. Die Pächterin des Kiosks wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie stört sich vor allem an dieser Passage aus dem Zeitungsbericht: „Sie bezahle z.B. den Kioskpächter dafür, dass er dort für Sauberkeit sorgt. Am Wochenende aber klappe das offenkundig nicht.“ Die Berichterstattung habe für sie – die Beschwerdeführerin – negative Folgen gehabt. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Er weist die Vorwürfe der Beschwerdeführerin zurück. Ihr Schreiben enthalte Halbwahrheiten und Unterstellungen. Ausdrücklich weist er die Behauptung der Beschwerdeführerin zurück, er sei mit dem Geschäftsführer der Tourismusgesellschaft befreundet, was die Berichterstattung seiner Redaktion beeinflusst habe.