Öffentliches Interesse überwiegt
Zeitung berichtet über den Umgang mit osteuropäischen Erntehelfern
„Arbeitsbedingungen für Erntehelfer – Tod einer Saisonarbeiterin“ – so überschreibt eine überregionale Tageszeitung online einen Beitrag, in dem es um den Todesfall einer Erntehelferin aus dem Jahr 2018 geht. Der Name des Hofbesitzers, der die Frau beschäftigt hatte, wird vollständig genannt. Der habe – so die Zeitung – beste Bedingungen gehabt, um osteuropäische Beschäftigte auf seinem Großbetrieb auszubeuten, ihnen weniger zu zahlen, als er müsste, sie einzuschüchtern, sie anzuschreien. Sein fahrlässiger Umgang mit der Gesundheit von Beschäftigten habe eine Ukrainerin im Jahr 2018 möglicherweise ihr Leben gekostet. Als Quelle für ihre Behauptungen nennt die Zeitung einen Insider und einen weiteren Informanten. Eine Leserin der Zeitung ist Beschwerdeführerin in diesem Fall. Nach ihrer Ansicht würden von der Zeitung Tatsachen verdreht. Die Erntehelferin sei in Ungarn zu Hause gewesen und nicht in der Ukraine. Sie sei eines natürlichen Todes gestorben, was der Autor des Artikels verschweige. Sämtliche Angaben beruhten auf Hörensagen. Sie spricht in diesem Zusammenhang von Rufmord. Oder solle mit unbestätigten Angaben wieder einmal eine ganze Branche – in diesem Fall die Landwirtschaft – in Verruf gebracht werden? Der von ihr kritisierte Text könne nach ihrer Meinung unter die Rubrik „Üble Nachrede“ fallen. Die Zeitung verletze durch Angaben wie Name und Adresse massiv die Persönlichkeitsrechte des Landwirts. Dieser sei weder ein verurteilter Straftäter noch eine Person des öffentlichen Lebens. Justiziar und Autor nehmen zu der Beschwerde Stellung. Sie weisen die Vorwürfe zurück. Unter anderem stellen sie fest, die Namensnennung erhöhe die Glaubwürdigkeit und die Nachprüfbarkeit des Beitrages. Die Vorwürfe seien stichhaltig gewesen. Sie seien nicht nur von einem Insider erhoben worden, sondern von zweien. Ihre Namen seien der Redaktion bekannt, könnten aber nicht veröffentlicht werden, da es sich um Leute handele, die in der Branche tätig seien. Justiziar und Autor merken an, der genannte Hof sei laut Robert-Koch-Institut (RKI) zeitweise einer der größten Corona-Hotspots in Deutschland gewesen. Dort hätten sich 250 Erntehelfer infiziert. Das zuständige Landratsamt habe erklärt, das Hygienekonzept des Betriebes habe nicht funktioniert. Der Autor merkt noch dies an: Die verstorbene Erntehelferin habe sowohl die ungarische als auch die ukrainische Staatsangehörigkeit. Dass die Frau eines natürlichen Todes gestorben sei, habe die Zeitung nie in Frage gestellt. Die Zeitung habe zudem keinesfalls die Absicht, die Landwirtschaft in Verruf zu bringen. Autoren seiner Zeitung hätten aber sehr wohl über Kritik zu möglichen Fehlentwicklungen in der Branche berichtet.