Frau berichtet über Geschlechtsumwandlung
Nachrichtenmagazin schildert den Sachverhalt respektvoll und korrekt
Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Frau Bea rät“. Darin wird berichtet, wie die Transgender Bea Knecht ihre äußere Geschlechtsumwandlung vorbereitet und durchgeführt habe. Die Redaktion berichtet zudem über ihre Erfahrungen. Dabei sei es unter anderem darum gegangen, wie sie in der Arbeitswelt als augenscheinlicher Mann und später als Frau behandelt worden sei und behandelt werde. Zwei Beschwerden erreichten den Presserat. Eine Beschwerdeführerin moniert diese Passage im Bericht: „Seit sechs Jahren lebt Bea Knecht nun als Frau, ihr Projekt ist so gut wie abgeschlossen. Eine letzte Operation, die sie endgültig vom Penis befreit, steht noch aus. Vielleicht ist es ihr einfach nicht wichtig genug. Was plant sie für ihre private Zukunft? Diese eine Frage muss erlaubt sein.“ Die Beschwerdeführerin kritisiert, dass über den Penis wie ein „Schmankerl“ am Rande berichtet werde. Damit würden gleich mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Der andere Beschwerdeführer sieht ebenfalls Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Es sei jetzt schon mindestens das zweite Mal, dass das Nachrichtenmagazin gegen den Kodex verstoße, wenn es um das Thema Transgender gehe. Die Autorin sei mit ihrem Artikel über Bea Knecht, einer erfolgreichen Unternehmerin, zu weit gegangen. Dies sei traurig und geschmacklos zugleich. Es hätten sich schon Menschen für weniger Rufmord umgebracht. Der Presserat beschränkt das Verfahren auf Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Das Justiziariat des Nachrichtenmagazins stellt fest, dass die Berichterstattung im Einvernehmen und mit Zustimmung von Frau Knecht erfolgte. Diese habe die wörtlichen Zitate ausdrücklich autorisiert. Im Nachgang zur Veröffentlichung habe Frau Knecht keine Einwände gegen die Berichterstattung gehabt. Vielmehr habe sich ihre Pressesprecherin per Mail ausdrücklich bedankt „für das Porträt von Bea Knecht“. Es sei eine „sehr gelungene Annäherung an ihre besondere Persönlichkeit und Geschichte“ gewesen. Später habe Bea Knecht – so die Autorin – einen Sinneswandel vollzogen. Diesen respektiere die Redaktion ungeachtet einer zunächst vorliegenden Einwilligung von Frau Knecht in die Berichterstattung. Die Redaktion habe die später beanstandete Fassung in ihrer digitalen Fassung korrigiert. Sie laute jetzt so: „Seit sechs Jahren lebt Bea Knecht nun als Frau, ihr Projekt ist so gut wie abgeschlossen. Was planen Sie für die Zukunft? Diese eine Frage muss erlaubt sein.“