Anmeldung mit dem heimischen Computer
Regionalzeitung erhebt falschen Vorwurf gegen einen Professor
Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt und online unter der Überschrift „AfD: Die Partei-Mitgliedschaft von Professoren ist nicht privat“ über einen Hochschullehrer für Physik an einer Universität in Nordrhein-Westfalen. Dieser habe sich über einen Bericht in dieser Zeitung beim Presserat beschwert. Darin sei er als Mitglied der „selbst ernannten Alternative für Deutschland (AfD)“ öffentlich gemacht worden. Er habe sich durch den Bericht, der ihn in Verbindung mit der Partei gebracht habe, verunglimpft gefühlt. Auf einem AfD-Parteitag habe es ein Datenleck gegeben. Die E-Mail-Adressen einiger Mitglieder seien öffentlich geworden. Der Professor habe sich von seinem Dienstcomputer aus zum Parteitag angemeldet, was dem Rektorat nicht sonderlich gefallen habe. Privatangelegenheiten hätten in digitaler Post mit Uni-Mail-Adressen im Absender nichts zu suchen. Der Beitrag rekapituliert die Entscheidung des Presserats. Er schließt mit dem Hinweis, dass man den Namen des Professors an dieser Stelle nicht wieder nennen werde. Er tue in diesem Fall nichts mehr zur Sache. Bemerkenswert sei allerdings, dass ein Physiker Mitglied einer Partei sei, die in ihrem Grundsatzprogramm beschlossen habe, dass es menschliche Einflüsse auf den Klimawandel nicht gebe und Kohlendioxid kein Schadstoff sei. Der im Beitrag erwähnte Professor wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Er werde in dem kritisierten Beitrag nicht mit Namen erwähnt, doch enthalte dieser Details zu seiner Person, die ihn mit geringer Mühe binnen weniger Minuten recherchierbar machten. Die Darstellung, er habe sich mit seinem Dienstcomputer zum AfD-Parteitag angemeldet, sei falsch. Die Anmeldung habe er von seinem privaten PC aus vorgenommen. Weder seine Sekretärin habe vor dem ersten Artikel von seiner Parteizugehörigkeit gewusst, noch einer seiner sonstigen Mitarbeiter oder Studenten. Der Chefredakteur der Zeitung geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass die Zeitung sachlich zutreffend berichtet habe. Die Parteimitgliedschaft eines Universitätsprofessors sei nicht etwa seiner Privatsphäre, sondern der Sozialsphäre zuzurechnen. Eine Berichterstattung dazu sei entsprechend hinzunehmen.